Unsere Entwicklungen und Innovationen
für besondere Ansprüche: KTH-Mobil | Beinprothetik | Kraftscher Trinkständer | Qualitätsmanagment
Die Sanitätshaus Hochheim Orthopädie- Technik GmbH hat das Verfahren zur Präqualifizierung von Leistungserbringern im Hilfsmittelbereich durchlaufen.
Die Anforderungen nach § 126 Absatz 1 Satz 2 SGB V unter Berücksichtigung der Empfehlungen des GKV Spitzenverbandes nach § 126 Absatz 1 Satz 3 SGB V werden erfüllt.
Der Leistungserbringer ist damit zur ausreichenden, zweckmäßigen und
funktionsgerechten Herstellung, Abgabe und Anpassung der Hilfsmittel berechtigt.
Die Eignung des Betriebs wird damit abschließend und kassenartenübergreifend
mit den nachfolgenden Zertifikaten bestätigt.